Kommunalrichtlinie
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“, kurz Kommunalrichtlinie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), können seit 2022 (Antragstellung bis 2027) auch Caritasverbände auf Orts und Diözesanebene sowie Fachverbände und ihre Dienste und Einrichtungen Fördergelder vom BMU beantragen, die dabei helfen, Klimaschutzkonzepte zu starten. Sowohl Personalstellen im Klimaschutzmanagement, als auch Beratung und Investitionen sind förderfähig, z.B. der Austausch von Leuchtmitteln. Die Projektbeschreibung finden Sie hier, spezifische Informationen für Wohlfahrtsverbände in dieser Broschüre.
Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unterstützt bei der Antragstellung, u.a. durch ein Mentoring-Programm für Erstantragstellende. Weitere Informationen gibt es hier-
Ergänzungsförderung Klimaschutz der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Förderung von Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe beschlossen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ergänzen soll. Das Fördervolumen liegt bei einer Gesamtsumme von 25 Millionen Euro. Eine Förderung durch die BEG EM ist Voraussetzung – und wird durch die Stiftung auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufgestockt.
Förderfähig sind
• Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
• Anlagentechnik (außer Heizung),
• Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),
• Heizungsoptimierung sowie
• Fachplanung und Baubegleitung.
Die Förderung richtet sich ausdrücklich nicht nur an besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe (die früher so genannten „stationären Einrichtungen“), sondern soll auch ambulanten Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Appartement-Häusern zugutekommen. Es muss sich jedoch um eine Wohnform der Eingliederungshilfe handeln. Zum Eckpunktepapier
EFRE-Förderungen energieeffizienter Sanierungen
Mit dem EFRE-Förderprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude fördert das Land NRW
- kofinanziert von der Europäischen Union – die Planung und Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann. Die gesamten förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahme dürfen 8 Mio. Euro nicht überschreiten. Die Gebäude müssen ohne Berücksichtigung der 1. Wärmeschutzverordnung gebaut worden sein (1.11.1977; der Bau kann später erfolgt sein, wenn Bauantrag ohne Berücksichtigung der Verordnung gestellt worden ist). Die Mittel werden nach dem Windhundverfahren vergeben. Die Richtlinie, FAQs und Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen zum Programm sind hier veröffentlicht.
Die Kommunalagentur bietet Sprechstunden für Rückfragen zum Förderprogramm an, teils in Kooperation mit den Bezirksregierungen, die die jeweiligen Anträge bewilligen. Die Übersicht über alle Termine ist hier hinterlegt. Auch eine telefonische Beratung durch die Bezirksregierungen zu dem Förderprogramm ist möglich (Ausnahme: BR Köln/Bonn). Die Ansprechpersonen sind hier aufgeführt.
Zum Förderprogramm
Im EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ sind zwar nur Kommunen antragsberechtigt, sie können die Fördermittel jedoch an Wohlfahrtsverbände wie die Caritas weiterleiten. Die Förderquote liegt bei rund 80 Prozent. Für caritative Träger ist insbesondere die „Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern“ von Interesse. Förderfähig sind Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren, die in einem integrierten Handlungskonzept (INSEK) benannt sind. Interessierte Träger sollten auf ihre Kommune zugehen und ihren Bedarf anmelden (z.B. bei der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik).
Zum Förderprogramm
BAFA-Förderung von Energieberatung und Energieaudits
Energie- oder Gebäudehüllenaudits durch BAFA-zertifizierte Energieberater_innen geben einen Überblick über Verbrauchsdaten in einem Gebäude und Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs. Sie sind daher geeignete Grundlage zur Identifizierung lohnender Klimaschutzmaßnahmen und zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten. Die öffentliche Förderung ist mit 80 % der Kosten erheblich – könnte aber mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes im Jahr 2024 wegfallen, so dass es sich lohnen kann, kurzfristig aktiv zu werden.
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten für Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Zertifizierte Energieberater fassen u.a. die Datenbank der Energie-Effizienz-Experten, die Datenbank des Deutschen Energieberater-Netzwerkes und die Datenbank der gemeinnützigen Agentur co2online zusammen.
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen oder Hochwasser zu wappnen.
Aktuell ist keine Antragstellung möglich. Im Rahmen des Sofortprogramms Klimaanpassung hat das BMUV jedoch festgelegt, dass die Förderung über die ursprüngliche Laufzeit (2020 bis 2023) und das bisherige Volumen (150 Millionen €) hinaus auch nach 2023 fortgesetzt und verstetigt wird. Weitere Infos zum Programm gibt es hier.
„Circular Economy – CircularCities.NRW"
Schwerpunkte des Förderaufrufs „Circular Economy – CircularCities.NRW sind Wieder- und Weiterverwendung von Produkten und Materialien, Reparatur sowie zirkuläre beziehungsweise ressourcenschonende Geschäftsmodelle. Land und EU stellen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021 – 2027 27 Millionen € zur Verfügung. Gefördert werden Innovationen, Investitionen, Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen; antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Stiftungen. Projektskizzen können bis zum 17. Mai 2024 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.
Weitere Informationen, die Förderrichtlinie, Fristen und Ansprechpersonen:
https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/circular-economy-circularcitiesnrw/
www.in.nrw/massnahmen/circular-cities-nrw
Förderung für Kleinmaßnahmen zur CO2-Reduktion
Bis zu 10.000 € gibt es als Zuschuss für 900 KMU, die Maßnahmen zum Energieverbrauch umsetzen möchten, die ihren CO2-Fußabdruck um mindestens fünf Prozent verringern. Das Gesamtvolumen von neun Mio. € soll Unternehmen dabei helfen, den Auswirkungen von Klimawandel und Energiekrise zu begegnen. Konzepte und Anträge dafür werden mit den regionalen Enterprise €pe Network-Partnern erarbeitet, für NRW ist dies das NRW.€pa-Team. Die EU-Förderung kann sowohl für Beratung, Dienstleistung, Training und Bildung, aber auch für Investitionen genutzt werden. Die EU-Kommission zählt Kleinunternehmen der Sozialwirtschaft bis 249 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) als KMU, wenn sie einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaften oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweisen.
Weitere Infos und Ansprechpersonen: https://www.zenit.de/erster-call-eenergy-10-000-eur-fuer-energieeinsparung-in-kmu/
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Neuerungen 2024
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll Anreize für Investitionen in Einzelmaßnahmen schaffen, die Energieeffizienz & Anteil erneuerbarer Energien erhöhen und Emissionen senken. Für Pflegeheime treffen darin folgende Punkte für Wohngebäude zu (Gebäude nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.
Hierzu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime u.ä.:
- einheitliche Grundförderung von 30 %; zusätzlich ggf. ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen.
- Anpassung der max. förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus.
Gefördert werden in Bestandsgebäuden:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (15 %; z.B. Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, Erneuerung von Fenstern, außenliegender Sonnenschutz),
- Einbau von Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz (15 %; z.B. raumlufttechnische Anlagen, energetische Verbrauchsoptimierung „Efficiency Smart Home“),
- Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungstechnik (Erhöhung der Effizienz 15%, zur Verminderung der Emissionen 50%),
- sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Weitere Informationen: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ?0
Förderdatenbanken zur Gebäudesanierung
Datenbank der gemeinnützigen Klimaschutz-Beratungsagentur co2online: FördermittelCheck: interaktive Fördermittel-Beratung | co2online
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Der Förder-Navi der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz umfasst Förderprogramme des Landes und des Bundes und bietet einen Filter „Gemeinnützige Organisation“: energy4climate.nrw